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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16   

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https://dejure.org/2018,9935
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16 (https://dejure.org/2018,9935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2018 - 2 N 70.16 (https://dejure.org/2018,9935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2018 - 2 N 70.16 (https://dejure.org/2018,9935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 36 BauGB
    Grenze für die Annahme eines Ortsteils; Notwendigkeit einer Baugenehmigung bei Veränderung des Daches

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 34 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 36 BauGB
    Baugenehmigung; nachträgliche Abgrenzung; Innenbereich; Ortsteil; kumulatives Tatbestandsmerkmal; Anzahl der Wohnhäuser; untere Grenze; Siedlungsstruktur; Bestandsschutz; Aliud; veränderte Dachkonstruktion; gemeindliches Einvernehmen; Ablehnung Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drei Gebäude sind kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Sechs Gebäude als untere Grenze für die Annahme eines Ortsteils

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Gebäude sind noch kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil! (IBR 2018, 410)

Verfahrensgang

  • VG Potsdam - 4 K 4130/15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16
    Allein die Annahme eines Bebauungszusammenhanges befreit nämlich nicht von der Prüfung, ob die Bebauung nach ihrem siedlungsstrukturellen Gewicht Ortsteilqualität hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 B 47/14 -, juris Rn. 12; Beschluss des Senats vom 31. Mai 2017 - OVG 2 N 41.15. -).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besitzt eine Ansammlung von vier Wohngebäuden regelmäßig nicht die Ortsteileigenschaft (vgl. Beschluss vom 19. April 1994 - 4 B 77/94 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 10 N 24.13

    Beurteilungszeitpunkt für Beseitigungsanordnung; Untergang der Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 2 N 70.16
    Auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht hierzu zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, dass eine (Teil-)Erneuerung einer Dachkonstruktion unter Veränderung der Dachneigung über eine bloße Instandhaltung hinausgehen und als solches eine wesentliche Veränderung des Gebäudes darstellen kann (vgl. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - OVG 10 N 24.13 -, juris Rn. 7).
  • VG Ansbach, 13.12.2021 - AN 17 S 21.01515

    Baugenehmigung zur Erweiterung einer Zimmerei im Außenbereich

    ... (Wohnnutzung) eine organisch gewachsene Siedlungsstruktur abbilden, der dann jedoch in quantitativer Hinsicht gemessen an der oben aufgeführten Rechtsprechung, von der die Kammer keinen Anlass sieht abzuweichen, das nötige Gewicht für die Bejahung eines Ortsteiles fehlte (s.a. OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.4.2018 - OVG 2 N 70.16 - juris Rn. 3, welches eine Untergrenze von sechs Gebäuden annimmt).
  • VG Ansbach, 10.01.2022 - AN 17 S 21.01511

    Eilantrag des Nachbarn (Erlebnisbauernhof) gegen Erweiterung und teilweise

    ... (Wohnnutzung) eine organisch gewachsene Siedlungsstruktur abbilden, der dann jedoch in quantitativer Hinsicht gemessen an der oben aufgeführten Rechtsprechung, von der die Kammer keinen Anlass sieht abzuweichen, das nötige Gewicht für die Bejahung eines Ortsteiles fehlte (s.a. OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.4.2018 - OVG 2 N 70.16 - juris Rn. 3, welches eine Untergrenze von sechs Gebäuden annimmt).
  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2209/21

    Genehmigung eines Bauvorhabens im Widerspruchsverfahren; Ersetzung des

    Zwar ist die Instandhaltung eines genehmigt errichteten Gebäudes grundsätzlich zulässig (Jeromin a.a.O., § 70 Rn. 62), jedoch geht die hier beabsichtigte Erneuerung einer Dachkonstruktion unter Veränderung der Dachneigung über eine bloße Instandhaltungsmaßnahme hinaus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 - OVG 2 N 70.16 -, Rn. 5, juris).
  • VG Berlin, 06.06.2023 - 19 K 254.19

    Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Gewerbebauten

    Die vorhandenen sieben Gebäude, die allesamt dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, überschreiten jedenfalls die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bei sechs Gebäuden vermutete Untergrenze (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 - OVG 2 N 70/16 -, amtl. Abd., S. 3).
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